Informationen zur
Barrierefreiheit

DB AG/Daniel Saarbourg

Die folgenden Informationen zur Barrierefreiheit gelten für www.ice-werk-dortmund-hafen.de.

Die DB Fernverkehr AG als Teil des Deutsche Bahn Konzerns hat zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen; kurz BFSG) und der BFSGV (Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen.

Damit möchte die Deutsche Bahn ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als größter Mobilitätsdienstleister in Deutschland sicherstellen, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zu unseren Informationen und digitalen Dienstleistungen haben.

Als technische Anforderungen zur Barrierefreiheit folgen wir gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 der aktuellen WCAG-Richtlinie in der Version 2.2., Konformitätsstufe AA.

Diese Anwendung entspricht in weiten Teilen den Kriterien der aktuellen WCAG 2.2 Stufe AA. Sie wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich der Anforderungen optimiert. Trotz unserer Bemühungen können bei Benutzerinnen und Benutzern noch Barrieren bei der Nutzung auftreten.

Beschreibung der Webseite

Die Webseite informiert über das Bauprojekt ICE-Werk Dortmund-Hafen der Deutschen Bahn.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis zur Durchführung der Dienstleistung (Webseite) erforderlich sind

Es wird ein Bauvorhaben der Deutschen Bahn mit regionaler und überregionaler Dimension präsentiert sowie Einblicke in die Planungs- und in die Baufortschritte des Bahnprojekts ermöglicht. Die Webseite ist mit verschiedenen Betriebssystemen, Software und auf verschiedenen Browsern verfügbar.

Eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Diese Webseite wurde auf Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der BFSGV geprüft. Dafür wurde unter anderem das Tool WAVE verwendet.

Folgende Inhalte können nicht in jedem Fall die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen

  • Komplexere Planungskarten
  • Videos in DB YouTube-Kanälen (diese haben keine Audiodeskription und teilweise keine Untertitel)
  • Inhalte vor 2025 (diese haben Archiv-Charakter und sind ggf. nicht barrierefrei)

Angabe der für das Unternehmen zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Bis zur formalen Errichtung der MLBF übernimmt diese Rolle das

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Telefon 0391 567-4530

E-Mail mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Internet Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Kontakt für Feedback

Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte per E-Mail an  ice-werk.dortmund-hafen@deutschebahn.com oder über das Kontaktformular.

Erstellung dieser Information zur Barrierefreiheit

Die Informationen wurden zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.