Natur und Umwelt
Wie wir den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen

Mit dem Ausbau des Bahnverkehrs wollen wir die Mobilität in unserem Land besser und klimafreundlicher machen. Davon profitieren Mensch und Natur gleichermaßen. Große Bauprojekte haben aber immer auch Auswirkungen auf ihre direkte Umgebung. Um diese unvermeidbaren Auswirkungen zu minimieren, stellen wir vom Beginn der Planungen an die richtigen Weichen. So sorgen wir für den größtmöglichen Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und weiteren Schutzgütern.
Der Schutz der Umwelt ist heute bei jedem Bauvorhaben ein wichtiger Aspekt. Gesetze regeln, wie wir mit unvermeidbaren Eingriffen umgehen müssen. Wir untersuchen genau, welche Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere oder Pflanzen in der Nähe des Werks entstehen könnten. Damit nichts vergessen wird, beteiligen wir beispielsweise auch Behörden und Kommunen in der Region bei unseren Überlegungen.
Als Erstes müssen wir wissen, welche Lebewesen überhaupt vor Ort vorkommen – denn nur dann können wir Rücksicht auf sie nehmen. Dazu führen wir eine umweltfachliche Kartierung durch. Davon ausgehend schätzen wir die Auswirkungen unserer Baumaßnahmen ab und entwickeln geeignete Gegenmaßnahmen zum Schutz der Umgebung.
Was ist eine umweltfachliche Kartierung?

Um Tiere und Pflanzen schützen zu können, müssen wir zunächst genau wissen, welche Arten an einem Standort vorkommen. Dazu erfolgen umweltfachliche Kartierungen. Eine Kartierung funktioniert wie eine Bestandsaufnahme der Tier- und Pflanzenarten an einem Ort. In einem großen Plan wird dabei genau dokumentiert, in welchen Bereichen welche Arten vorkommen können. Die Informationen tragen die Umweltplaner:innen aus verschiedenen Quellen zusammen. Beispielsweise wird bei Behörden wie den Kommunen oder den Landratsämtern nachgefragt, es werden Naturschutzverbände, Jäger:innen oder Förster:innen befragt und viele Karten und Pläne analysiert.
Zusätzlich werden vor Ort eigene Untersuchungen angestellt, um das Bild zu vervollständigen. Dazu werden verschiedene Methoden angewandt, beispielsweise lauschen Ornitholog:innen vor Ort nach den Rufen bestimmter Vogelarten. Andere Arten werden anhand ihrer Spuren, mit Hilfe von Ultraschalldetektoren sowie sogenannten Horchboxen oder sogar mit Hilfe von Artenspürhunden der DB nachgewiesen. Nach und nach wird die Kartierung vervollständigt und wir bekommen ein genaues Bild davon, wo welche Art lebt.
Welche Tiere und Pflanzen leben auf dem Gelände?
Bisher hat die Kartierung keinen Fund von artenschutzrelevanten Tieren oder Pflanzen ergeben. Bis zur Fertigstellung des Werkes werden Flora und Fauna immer wieder betrachtet, um zum einen auf etwaige Veränderungen rechtzeitig reagieren zu können und zum anderen auch während der Bauzeit Beeinträchtigungen zu vermeiden. Dies wird durch eine Umweltfachliche Bauüberwachung sichergestellt.
Schutz vor und während der Bauzeit
Um Beeinträchtigungen vor und während der Bauphase zu vermeiden, stellt die Umweltfachliche Bauüberwachung sicher, dass unter anderem Bautabuzonen oder ein sogenannter Wurzelvorhang eingerichtet werden, damit Bäume und Sträucher, die an das Baufeld angrenzen, nicht beschädigt werden. Auch Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers sind ein wichtiger Bestandteil dieser Kontrollen.
Kompensationsmaßnahmen
Die DB führt Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des ökologischen Ausgleichs – soweit möglich – auf bahneigenen Flächen durch. Zusätzlich muss auf Flächen zurückgegriffen werden, die sich im Eigentum Dritter (bevorzugt der öffentlichen Hand) befinden. Grundsätzlich gilt: Alle Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im selben Naturraum wie die Baumaßnahme.
Eine zentrale Rolle spielt dabei der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP): Er baut auf die Bestandserfassung der umweltfachlichen Kartierung auf und konkretisiert die dort genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren werden die Maßnahmen mit den fachlich zuständigen Behörden abgestimmt.
Was steht im LBP für das Neubauprojekt?
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind sowohl auf dem Gelände des neuen ICE-Werkes als auch auf entfernten Flächen innerhalb des zulässigen Naturraumes vorgesehen:
- Baum- und Gehölzanpflanzungen
- Entsiegelungsmaßnahmen
- Anlegen von Gründächern