Planfeststellungsverfahren
Damit das neue ICE-Werk am Dortmunder Hafen gebaut werden kann, muss zuvor der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ dafür „festgestellt“ werden.
Im Dezember 2022 haben wir die Planungsunterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, eingereicht. Im August 2024 hat das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbeschluss für unser Großprojekt erlassen. Die Bauarbeiten für das neue Werk können somit beginnen.
Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung.
Die für das Planfeststellungsverfahren zuständige Behörde ist, bei Bauprojekten der Deutschen Bahn, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das EBA selbst ist nicht der Vorhabenträger, die Behörde plant also keine Bauvorhaben und führt sie auch nicht durch. Das Amt entscheidet vielmehr auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, hier die DB Fernverkehr AG, ob dessen Pläne für den Bau oder die Änderung seiner Eisenbahnbetriebsanlagen zulässig sind. Die DB Fernverkehr AG ist die Vorhabenträgerin und Bauherrin der Maßnahme.
Fragen zum Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren muss die Öffentlichkeit beteiligt werden. Die Unterlagen werden dazu in der sogenannten Offenlage durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ins Internet gestellt und zusätzlich bei der betroffenen Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt. Dort ist dann ebenso wie im Internet die Einsicht in das Dokument möglich.
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine außerhalb des formellen Planfeststellungsverfahrens stattfindende Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Vorhabenträgerin, also die „Bauherrin“. So wird man dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht, frühzeitig in die Planung von Großprojekten einbezogen zu werden.