Planfeststellungsverfahren

DB AG/Oliver Lang

Für den Bau des neuen ICE-Werks Dortmund-Hafen war ein Planfeststellungsverfahren (PFV) erforderlich. Dieses förmliche Verwaltungsverfahren stellt sicher, dass ein Bauvorhaben allen rechtlichen Anforderungen entspricht und öffentliche wie private Belange sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen werden.

Die Planungsunterlagen wurden im Dezember 2022 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, eingereicht. Im August 2024 wurde der Planfeststellungsbeschluss für das Projekt erlassen. Damit ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und der Baustart konnte offiziell erfolgen.

Fragen zum Planfeststellungsverfahren

Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung.

Die für das Planfeststellungsverfahren zuständige Behörde ist, bei Bauprojekten der Deutschen Bahn, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das EBA selbst ist nicht der Vorhabenträger, die Behörde plant also keine Bauvorhaben und führt sie auch nicht durch. Das Amt entscheidet vielmehr auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, hier die DB Fernverkehr AG, ob dessen Pläne für den Bau oder die Änderung seiner Eisenbahnbetriebsanlagen zulässig sind. Die DB Fernverkehr AG ist die Vorhabenträgerin und Bauherrin der Maßnahme.

Was passiert bei einer Offenlage?

Im Planfeststellungsverfahren muss die Öffentlichkeit beteiligt werden. Die Unterlagen werden dazu in der sogenannten Offenlage durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ins Internet gestellt und zusätzlich bei der betroffenen Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt. Dort ist dann ebenso wie im Internet die Einsicht in das Dokument möglich.

Was heißt „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“?

Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine außerhalb des formellen Planfeststellungsverfahrens stattfindende Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Vorhabenträgerin, also die „Bauherrin“. So wird man dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gerecht, frühzeitig in die Planung von Großprojekten einbezogen zu werden.

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