Planfeststellungsverfahren

Foto: DB AG/Oliver Lang

Der Weg zur Baugenehmigung

Damit das neue ICE-Werk am Dortmunder Hafen gebaut werden kann, muss zuvor der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ dafür „festgestellt“ werden. Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung. Nachfolgend erläutern wir Ihnen das Planfeststellungsverfahren, wann die Offenlage erfolgt und wo Sie die Planungsunterlagen einsehen können.

Fragen zum Planfeststellungsverfahren

Wer ist für das Planfeststellungsverfahren zuständig?

Die für das Planfeststellungsverfahren zuständige Behörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Das EBA selbst ist nicht der Vorhabenträger, die Behörde plant also keine Bauvorhaben und führt sie auch nicht durch. Das Amt entscheidet vielmehr auf Antrag eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, hier die DB Fernverkehr AG, ob dessen Pläne für den Bau oder die Änderung seiner Eisenbahnbetriebsanlagen zulässig sind. Die DB Fernverkehr AG ist die Vorhabenträgerin und Bauherrin der Maßnahme.

Wie läuft das Planfeststellungsverfahren ab?
Was passiert bei einer Offenlage?

Im Planfeststellungsverfahren muss die Öffentlichkeit beteiligt werden. Die Unterlagen werden dazu in der sogenannten Offenlage durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) ins Internet gestellt und zusätzlich bei der betroffenen Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt. Dort ist dann ebenso wie im Internet die Einsicht in das Dokument möglich.

Was heißt „Beteiligung der Öffentlichkeit“?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren ist gesetzlich geregelt (§ 25 Abs. 3 VwVfG). Demzufolge müssen die Unterlagen offengelegt werden (s.o.) und die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit zur Äußerung, mittels einer Einwendung, erhalten.

In welchem Zeitraum ist die Offenlage?

Vom 11.September bis 10. Oktober 2023 liegen die Unterlagen aus.

Bis wann kann ich eine Einwendung einreichen?

In der Zeit vom 11. September bis 10. November 2023 haben Sie die Möglichkeit sich mittels einer Einwendung zu dem Vorhaben zu äußern.

Wo finde ich die Unterlage zum Planfeststellungsverfahren?

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren können Sie auf der Internetseite des EBA herunterladen https://www.eba.bund.de/anhoerung. Gleichzeitig liegen die Unterlagen beim EBA sowie bei der Stadt Dortmund aus.

Adressen:

Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Essen
Hachestraße 61
45127 Essen

Stadt Dortmund
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Freistuhl 7
44122 Dortmund
8. Etage, Zimmer 8.03 – 8.15
Telefon: 0231/50-23740 oder -23765
E-Mail: mmeissner@stadtdo.de und agrauberger@stadtdo.de

Es ist im Vorfeld ein fester Termin während der genannten Zeiten zu vereinbaren. Termine können telefonisch oder per Mail mit der / dem zuständigen Mitarbeiter:in vereinbart werden.

Wo müssen die Einwendungen eingereicht werden?

Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sind bis einschließlich 10. November 2023 beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Hacherstraße 61, 45127 Essen oder bei der oben genannten Stadtverwaltung einzureichen. – Bekanntmachung Amtsblatt Dortmund Ausgabe 36 vom 01.09.2023

Wo finde ich die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren

Die Unterlage zum Planfeststellungsverfahren können Sie hier einsehen: https://www.eba.bund.de/anhoerung

Häufige Fachbegriffe können Sie im Glossar nachschlagen.

Ablauf Einwendungs-/Erwiderungszeitraum

Glossar zur Unterlage: Wichtige Begriffe kurz erklärt

Was ist eine Unterflurlichtmesseinrichtung? Und was bedeutet eigentlich LBP? Im Glossar erklären wir Begriffe, die in der Planfeststellungsunterlage häufig verwendet werden.
Wichtige Begriffe aus der Planfeststellungsunterlage erklären wir hier möglichst einfach. Fehlt ein wichtiger Begriff? Schreiben Sie uns gerne! ice-werk.dortmund-hafen@deutschebahn.com

A

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Der Bau sowie der Betrieb neuer Anlagen und Anlagenteile kann zu einem Verlust vorhandener Biotopstrukturen und Lebensräume für Flora und Fauna führen. Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) wird ermittelt, ob in dem geplanten Maßnahmenbereich und im angrenzenden Umfeld artenschutzrechtlich geschützte Tier- und Pflanzenarten vorhanden sind.

Altlast

Der Begriff Altlast bezeichnet im Bodenschutz eine Fläche, die aufgrund früherer Nutzung gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers aufweist.

Ausgleichsflächen

Als Ausgleichsflächen oder Kompensationsflächen werden die Flächen bezeichnet, die im Sinne der naturschutzrechtlichen Regelungen als Ausgleich für nicht vermeidbare Eingriffe eines Projektes vorgehalten werden müssen. Der Ausgleichsbedarf wird nach der Bundes-Kompensationsverordnung errechnet und im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgehalten. Der LBP ist Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen. Je nachdem, welcher Eingriff durch eine Fläche ausgeglichen werden muss, können die Flächen sehr unterschiedliche Funktionen haben. Beispielsweise sind Aufforstungen möglich oder auch die Schaffung neuer Lebensräume für bestimmte Arten wie z.B. Habitate für Zauneidechsen.

Außenreinigungsanlage

In der Außenreinigungsanlage wird der Zug von außen gewaschen. Die Anlage funktioniert so ähnlich wie eine Autowaschanlage.

B

Betriebsnahe Instandhaltung

Von der betriebsnahen Instandhaltung (auch leichte Instandhaltung) spricht man bei allen routinemäßigen Arbeiten an einem Zug. Die betriebsnahe Instandhaltung stellt die tägliche Einsetzbarkeit eines Fahrzeuges sicher und umfasst unter anderem die Störungsbeseitigung und das Auffüllen von Betriebsstoffen. Sie erfolgt in der Regel am oder in der räumlichen Nähe des Start-/Zielbahnhofes des Fahrzeuges, um längere Überführungsfahrten zu vermeiden. (Quelle: Bericht der Bundesnetzagentur zur Segmentierung der Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen)

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ("Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge", BImSchG) soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern (§ 1 BImSchG). Es bildet damit die rechtliche Grundlage u.a. für Schall- oder Erschütterungsschutz. Das BImSchG gibt keine konkreten Grenzwerte vor. Die Grenzwerte sowie Details zur Berechnung oder Beurteilung von Immissionen werden daher in verschiedenen Verwaltungsvorschriften wie der 16. BImSchV oder der TA Lärm geregelt.

16. Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) wird auch als Verkehrslärmschutzverordnung bezeichnet. Sie definiert unter anderem Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor Verkehrslärm. Bei den Grenzwerten wird unterschieden, welche Gebiete (z.B. Wohngebiete oder Gewerbegebiete) betroffen sind. Beim ICE-Werk kommt die 16. BImSchV für fahrende Züge zur Anwendung. Die TA Lärm hingegen ist maßgeblich für stehende Züge, die behandelt werden oder für die Geräusche der Anlagen.

 

E

E-Check

Beim sogenannten E-Check, dem digitalen Eingangscheck, durchfährt der Zug ein Kameraportal und wird mit moderner Kameratechnik gescannt. Die Aufnahmen werden mit Hilfe Künstlicher Intelligenz ausgewertet. So sind wichtige Infos zum Zug schon bei Einfahrt in die Werkshalle verfügbar. Zum digitalen Eingangscheck gehört auch eine Unterflurlichtmesseinrichtung zur Radsatzdiagnose.

Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das EBA ist in Deutschland die zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde bzw. Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.

Emission

Als Emission wird ein Eintrag verstanden, der z. B. durch eine menschliche Aktivität an die Umgebung abgegeben wird. Im Gegensatz dazu wird als Immission das Einwirken eines Störfaktors auf die Umwelt oder auf einen Menschen verstanden. Am Beispiel Schall: Die Lärmemission bezeichnet den Ausstoß von Schall, die Lärmimmission die Einwirkung des Schalls auf den Menschen.

Ermittlung elektromagnetischer Felder (EMF)

Von jedem elektrischen oder elektronischen System werden elektrische und elektromagnetische Felder erzeugt, die sich in die benachbarte Umwelt emittieren. Die möglichen Wirkungen dieser elektrischen und elektromagnetischen Felder auf die Umwelt und vorrangig auf den Menschen, werden in einem EMV-Gutachten, also dem Gutachten über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) hinsichtlich der gesetzlichen Grenzwerte für diese Immissionen, untersucht.

 

F

FFH-Gebiet

Ein FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) steht gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) unter besonderem Schutz. FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Netzwerk NATURA 2000. In FFH-Gebieten gelten besonders strenge Regeln, beispielsweise bei erheblichen Beeinträchtigungen. Durch das Projekt Neubau ICE-Werk Dortmund-Hafen werden keine NATURA 2000 Gebiete berührt.

I

Immission

Als Immission wird das Einwirken eines Störfaktors auf die Umwelt oder auf einen Menschen bezeichnet. Im Gegensatz dazu wird als Emission ein Störfaktor verstanden, der z.B. durch eine menschliche Aktivität an die Umgebung abgegeben wird. Am Beispiel Schall: Die Lärmemission bezeichnet den Ausstoß von Schall, die Lärmimmission die Einwirkung des Schalls auf den Menschen.

Innenreinigungsanlage

Die Innenreinigungsanlage ermöglicht die Reinigung des Zuginneren. Dazu sind Bahnsteige erforderlich, damit die Mitarbeitenden mit der entsprechenden Ausrüstung in die Züge gelangen. Zudem sind Anlagen für die Entnahme von Schmutzwasser und dem Nachfüllen von Frischwasser nötig.

Instandhaltungsstufe

Als Instandhaltungsstufen werden bestimmte Tätigkeiten zusammengefasst, die in festen wiederkehrenden Zyklen durchgeführt werden, abhängig von der Baureihe des Zugs, der zurückgelegten Strecke sowie dem Alter des Zugs. Zu den Arbeitsinhalten können beispielsweise die Nachschau, Kontrolle, Entstörung oder Nachjustierung von technischen Baugruppen der Züge gehören. Die Durchführung der Instandhaltungsstufen dient der Sicherheit des Zugverkehrs.

L

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt durch Pläne und erläuternde Texte die Maßnahmen dar, die bei einem Bauvorhaben, das Eingriffe in die Natur und Landschaft erfordert, im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung zur Kompensation oder Minimierung dieser Eingriffe geplant sind. Der LBP ist Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird der LBP zusammen mit dem Bauentwurf rechtsverbindlich.

M

Makrofon

Als Makrofon (auch Hupe oder Pfeife) wird eine Einrichtung an Zügen verstanden, mit der ein lauter Warnton mit fester Frequenz erzeugt werden kann.

P

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein Verwaltungsverfahren, durch das für bestimmte Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird. Für das Planfeststellungsverfahren reicht die Vorhabensträgern (in diesem Fall die DB Fernverkehr AG) umfangreiche Planungs- und Genehmigungsunterlagen bei der zuständigen Behörde (in diesem Fall das Eisenbahnbundesamt) ein. Das Verfahren sieht auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Gesetzlich ist das Verfahren für Eisenbahnen des Bundes in dem § 18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) verankert.

T

TA Lärm

Die TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm") ist eine Verwaltungsvorschrift, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient. Zur Anwendung kommt die TA Lärm bei Gewerbe- und Industrieanlagen. Sie ist hingegen nicht anzuwenden bei Immissionen durch Schienenverkehr, da hier die 16. BImSchV greift. Vereinfacht gesagt kommt beim ICE-Werk die TA Lärm für Züge zur Anwendung, die behandelt werden oder für die Geräusche der Anlagen. Die 16. BImSchV hingegen ist maßgeblich für fahrende Züge.

U

Umweltverträglichkeitsprüfung

Durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sollen umweltrelevante Vorhaben auf mögliche Umweltauswirkungen der verschiedenen Schutzgüter hin überprüft werden. Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung leitet sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ab. Die Pflicht für eine UVP besteht, wenn das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

Unterflurlichtmesseinrichtung

Die Unterflurlichtmesseinrichtung (ULM, auch Unterflurradsatzdiagnoseanlage genannt) dient der Radsatzdiagnose. Der Zug fährt über die Unterflurlichtmesseinrichtung. Dabei können die Radsätze bezüglich Profil, Rundlauf oder Schadstellen untersucht werden.

Unterflurradsatzdrehmaschine

An der Unterflurradsatzdrehmaschine (URD) können die Radsätze eines Zugs reprofiliert werden. Durch diese spezielle Technik müssen die Radsätze dabei nicht aufwändig aus dem Zug ausgebaut werden, sondern können im eingebauten Zustand bearbeitet werden.

Sprechstunden

Während der Offenlage bieten wir Bürger-Sprechstunden an, um Ihre Fragen zur Unterlage direkt zu beantworten.

Für eine Terminvereinbarung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: ice-werk.dortmund-hafen@deutschebahn.com. Geben Sie Ihre Fragen gerne direkt in der E-Mail an, damit wir uns bestmöglich auf das Gespräch vorbereiten können.

Wir werden uns umgehend bei Ihnen zur Terminabstimmung melden.